Voraussetzungen vor Kauf und Inbetriebnahme
Vor Kauf, Montage und Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks sind einige kleinere Hürden zu meistern. Näheres dazu folgend:
- Vermieter/Eigentümer fragen
Wohnt man nicht in den eigenen vier Wänden ist auf jeden Fall das Einverständnis des Vermieters/Eigentümers einzuholen. Die Module werden von außen sichtbar am Gebäude montiert, ist es zwingend erforderlich, dass der Vermieter oder Eigentümer sein OK gibt, sonst ist Streit vorprogrammiert. Im Falle einer Eigentümergemeinschaft kann es auch hier sinnvoll sein, die anderen Parteien zu befragen, ob es für sie in Ordnung geht.
- Stromanbieter/Netzbetreiber informieren
Ob der eigene Stromanbieter sein Einverständnis geben muss, ist noch umstritten. Er sollte aber informiert werden, da evtl. ein alter Stromzähler (mit Drehscheibe) ausgetauscht werden muss. Dies ist nötig, falls man noch einen alten „analogen“ Zähler hat. Diese Zähler können bei Stromüberschuss (es wird nicht der gesamte erzeugte Strom im Haushalt verbraucht) rückwärts drehen. Das ist in Deutschland derzeit verboten. Der Stromanbieter/Netzbetreiber wird nach der Info dann einen Zähler mit Rücklaufsperre verbauen. Da die „smarten“ Zähler auf dem Vormarsch sind, sollte dieses Problem in der Zukunft keine Rolle mehr spielen.
Es ist außerdem möglich, dass der Netzbetreiber zum Anschluss eine sogenannte Einspeisesteckdose verlangt. Auch hier ist es strittig, ob diese erforderlich ist. Der VDE empfiehlt diese und diese Empfehlung wird immer wieder als Pflicht interpretiert. Der Chef der Bundesnetzagentur setzte sich allerdings zuletzt für einen Anschluss per Schukostecker ein. Diese Lösung ist in anderen Ländern in Europa (z.B. den Niederlanden) sowieso der Standard und aufgrund der Einfachheit zu begrüßen.
Update Januar 2023: Selbst die VDE empfiehlt mittlerweile Anlagen mit Schukostecker! Das war vorher ein “NoGo” bei der VDE. Sogar ein rückwärtsdrehender “alter” Zähler soll lt. dem Vorschlag aufgrund der geringen Mengen in Ordnung sein. Es geht vorwärts!
- Eintragung Marktstammdatenregister
Ohne Bürokratie geht es in der Bundesrepublik natürlich nicht: In Deutschland müssen sämtliche stromerzeugenden Anlagen im Marktstammdatenregister eingetragen werden – somit auch unser Balkonkraftwerk. Dies kann problemlos online erfolgen und ist innerhalb der ersten vier Wochen nach Inbetriebnahme zu erledigen (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR). Im Falle der Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
- Maximalbestückung beachten
Das Stromnetz im Haus wird durch das Balkonkraftwerk zusätzlich belastet. Als maximale, problemlose Bestückung gelten deshalb 600 Watt, dies sind in der Regel 2 Module. Ein Balkonkraftwerk, das nur aus einem Modul plus Wechselrichter besteht, ist natürlich ebenso möglich.
Update Januar 2023: Selbst der VDE, die bisher immer gebremst haben, sind mittlerweile so weit, Anlagen bis 800 Watt Ausgangsleistung mit Schuko-Stecker (!) zu empfehlen, um die Verbreitung zu fördern. -> https://www.vde.com/de/presse/pressemitteilungen/2023-01-11-mini-pv